Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017
24.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
27.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
29.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
23.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
18.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2012 bis zum 30.06.2013
05.07.2012
Neueintragungen